Veranstaltung: | 62. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen am 16./17. Mai 2025 in Neukieritzsch |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.04.2025, 09:27 |
Satzung: Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
Satzungstext
Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen ist Teil der Bundesorganisation
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und
Bürgern, die auf der Basis eines gemeinsamen Grundkonsenses die solidarische
Selbstorganisation der Gesellschaft in einer lebenswerten Umwelt anstreben. In
diesem Sinne versteht sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen als Teil der
internationalen Bewegung von Bürgerinitiativen, Verbänden und politischen
Gruppen. Sehr wichtig ist für uns dabei der Kontakt in unsere Nachbarländer
Polen und Tschechien.
Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen ist eine politische Organisation
der Bürger*innenbewegung in Sachsen. Ziel ist es, möglichst viele Bürgerinnen
und Bürger an der politischen Willensbildung zu beteiligen und für die Übernahme
von politischer und gesellschaftlicher Verantwortung auf allen Ebenen zu
interessieren.
Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen setzen sich für Frieden,
Gerechtigkeit, Klimaschutz und die Bewahrung der Umwelt sowie für die
Gleichstellung aller Geschlechter und für eine kinderfreundliche, barrierefreie
und vielfältige Gesellschaft ein. Sie fühlen sich den Ideen der mündigen
Bürger*innen und der direkten Demokratie verpflichtet, sind weltoffen,
ökologisch und solidarisch orientiert, basisdemokratisch aufgebaut und agieren
gewaltfrei. Die Mitglieder treten gegen Gewalt, Militarismus, Totalitarismus,
Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit auf.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen bemüht sich um die Schaffung einer
solidarischen Gesellschaft. Die Partei tritt für die Gleichstellung aller
Geschlechter, für die Belange der nationalen, ethnischen und
gesellschaftlichen Minderheiten sowie für den Umwelt- und Klimaschutz ein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen arbeitet nach dem Prinzip der
Basisdemokratie und gewaltfrei.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist dem zuständigen Verband schriftlich zu erklären. Die
Mitgliedschaft erlischt, wenn sechs Monate der Mitgliedsbeitrag nicht
entrichtet wurde. Abweichende Regelungen hierzu treffen die Kreisverbände
durch Satzung.
- Im Landesverband können sich zu fachlichen und regionalen Themen
Arbeitsgruppen konstituieren. Die Arbeitsgruppen tagen in der Regel
öffentlich und suchen die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Vereinen,
Verbänden und Einzelpersonen. In Landesarbeitsgemeinschaften können auch
Personen mitarbeiten, die nicht Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
sind.
- Die Orts- bzw. Regionalgruppen und die Kreisverbände bilden sich
entsprechend der Gebietsgliederung der Gemeinden, Kreise und kreisfreien
Städte. Sie nennen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zusatznamen werden
nachgestellt. Kreisverbände müssen sich eine Satzung geben und einen
rechenschaftspflichtigen Vorstand wählen. Satzungen dürfen der Bundes- und
Landessatzung nicht widersprechen. Ihre Strukturen regeln die
Kreisverbände autonom. Orts- bzw. Regionalgruppen können sich eigene
Satzungen geben.
- Die Landesversammlung ist das höchste Organ des Landesverbandes BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Sachsen. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Sie besteht in
der Regel aus 120 Mitgliedern. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro
Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Jeder Kreisverband entsendet 3
Delegierte (Grundmandate), die GRÜNE JUGEND Sachsen entsendet zwei
Delegierte, die gleichzeitig Mitglieder des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Sachsen und der GRÜNEN JUGEND Sachsen sein müssen. Auf die
Kreisverbände werden zusätzlich zu den Grundmandaten 79 Delegierte
verteilt. Dazu wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 79
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des
Landesverbandes dividiert; Zahlenbruchteile kleiner 0,5 werden abgerundet,
Zahlenbruchteile größer oder gleich 0,5 aufgerundet. Weicht die nach den
Sätzen 4 bis 7 ermittelte Zahl der Delegierten von der Zahl nach Satz 3
ab, so passt sich die Zahl der Gesamtdelegierten entsprechend an. Als
Mitgliederzahl gilt die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht
geprüfte Zahl. Bei der Wahl der Delegierten ist das Bundesfrauenstatut
anzuwenden.
- Die Landesversammlung wird vom Landesvorstand mindestens vier Wochen
vorher einberufen. Die Kreisverbände sowie die GRÜNE JUGEND Sachsen
erhalten hierzu eine Einladung. Die Delegierten werden über die vorläufige
Tagesordnung informiert. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist nach
Satz 1 verkürzt werden. Die Fristverkürzung ist in der Einberufung zu
begründen.
- Die Landesversammlung behandelt und beschließt programmatische Fragen,
entscheidet über Wahllisten und Wahlprogramme sowie Empfehlungen zur
parlamentarischen Arbeit. Insbesondere behandelt die
Landesdelegiertenversammlung die Fragestellung von Kandidaturen,
Reihenfolge von Listenplätzen, Listenvereinigungen, Koalitionsbildungen,
Informationen von Abgeordneten an die Basis, Höhe der Amts- und
Mandatsträger*innenbeiträge auf Landesebene.
- Eine Landesversammlung ist unverzüglich auf Verlangen von mindestens 5%
der Mitglieder des Landesverbandes, von drei Kreisverbänden durch
entsprechende Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen oder aufgrund von
eines mit 2/3- Mehrheit gefassten Beschlusses des Landesvorstandes oder
des Landesparteirates einzuberufen.
- Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreisverbände, der Landesparteirat,
die Landesarbeitsgemeinschaften, die Kreiskassierer*innenkonferenz, der
Landesvorstand, einzelne Delegierte und die GRÜNE JUGEND Sachsen sowie
mindestens 21 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinschaftlich einen
Antrag stellen. Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der
Landesversammlung dem Landesvorstand vorliegen.
- Änderungsanträge können nur bis zum Eintritt in die Landesversammlung
gestellt werden. Für die Erarbeitung des Landtagswahlprogramms kann der
Landesvorstand die Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen auf
bis zu sieben Tage vor der Landesversammlung verkürzen, die Frist ist mit
der Erstversendung des Antrages bekannt zu geben. Änderungsanträge zu
zugelassenen Dringlichkeitsanträgen können bis zum Eintritt in die Debatte
gestellt werden. Änderungsanträge sollen in elektronischer Form gestellt
werden.
- Der Landesparteirat ist das höchste Entscheidungsgremium zwischen den
Landesversammlungen. Er fasst Beschlüsse zur politischen Arbeit des
Landesverbandes und wirkt an der vorläufigen Inkraftsetzung des Haushaltes
des Landesverbandes bis zur nächsten Landesversammlung mit. Er berät den
Landesvorstand insbesondere in strategischen Fragen, bei der politischen
und organisatorischen Entwicklung des Landesverbandes sowie bei der
Koordinierung der Arbeit zwischen den Gremien und Gliederungen der Partei
und der Landtagsfraktion.
- Der Landesparteirat besteht aus 16 Mitgliedern. Ihm gehören die beiden
Landesvorsitzenden des Landesvorstandes sowie 14 von der Landesversammlung
zu wählenden Personen an. Die Landesversammlung wählt diese Mitglieder in
zwei getrennten Wahlvorgängen. In einem ersten Wahlvorgang werden bis zu
acht Personen aus einer Liste von Vorschlägen der Kreisverbände gewählt,
wobei hierfür jeder Kreisverband sowie die GRÜNE JUGEND Sachsen maximal
eine Person vorschlagen kann. In einem zweiten Wahlvorgang werden sechs
weitere Plätze durch die Landesversammlung besetzt. In diesem Wahlvorgang
können auch Bewerber*innen antreten, die nicht von Kreisverbänden
vorgeschlagen wurden. Näheres regelt eine von der Landesversammlung zu
beschließende Wahlordnung.
- Der Landesparteirat muss mindestens zur Hälfte aus weiblichen Personen
bestehen. Falls nicht genügend weibliche Personen kandidieren, kann das
Frauenforum, also alle weiblichen Delegierten, mit einfacher Mehrheit die
Freigabe von Plätzen für männliche Kandidaten innerhalb der jeweiligen
Wahlvorgänge des Absatz 3 beschließen.
- Die GRÜNE JUGEND Sachsen ist die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Sachsen. Sie ist als Vereinigung der Partei ein
Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in ihrem Wirkungskreis für den
Grundkonsens der Partei einzusetzen, sowie die besonderen Interessen der
GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um an der
politischen Willensbildung mitzuwirken.
- Das Landesschiedsgericht entscheidet in der Besetzung von einer/m
Vorsitzenden und zwei Beisitzer*innen. Die streitenden Parteien können je
eine*n weitere*n Beisitzer*in benennen. Die Mitglieder des
Landesschiedsgerichtes sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Sie werden von der Landesversammlung für zwei Jahre gewählt und können
nicht abgewählt werden. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes können nicht
dem Landesvorstand oder dem Landesparteirat angehören. Sie dürfen in
keinem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei
stehen.
- Wahlen nach dieser Satzung sowie die Aufstellungen von Bewerber*innen für
Volksvertretungen finden in geheimer Abstimmung statt. Abweichend von Satz
1 kann bei Wahlen der Sprecher*innen von Landesarbeitsgemeinschaften und
von Delegierten zu Bundesarbeitsgemeinschaften offen abgestimmt werden,
sofern kein stimmberechtigtes Mitglied bei der Wahl widerspricht.
- Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen auf
sich vereinigen kann. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist
gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet eine Stichwahl statt.
Näheres regelt die von der Landesmitgliederversammlung zu beschließende
Wahlordnung.
Geändert in vorliegende Fassung durch die Landesversammlungen in Freiberg vom
20. Mai 1995, Markkleeberg vom 7. Juni 1996, Meißen vom 5. Mai 2000, Dresden vom
1. April 2006, Chemnitz vom 9./10. Februar 2007, Leipzig vom 26./27.Oktober
2007, 14./15. März 2008 in Dresden, 28. November 2009 in Dresden, 16. November
2013 in Dresden, 25. November 2016 in Glauchau, 3. März 2017 in Dresden, 6. März
2020 in Annaberg-Buchholz, 13. Mai 2022 in Neukieritzsch und 23. November 2024
in Chemnitz.
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