Klarstellung: es betrifft Veranstaltung des Landesverbandes
Antrag: | Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen |
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Antragsteller*in: | Marco Tiedtke (KV Leipzig) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.04.2025, 22:54 |
Antrag: | Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen |
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Antragsteller*in: | Marco Tiedtke (KV Leipzig) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.04.2025, 22:54 |
3 Alle Veranstaltungen vondes Landesverbands BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Mitglieder des Präsidiums achten auf für alle
Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und
verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen
offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen, Denk- und
Handlungsansätze. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und
vielfältige Perspektiven aus der demokratischen Breite der Gesellschaft
angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als
gesamte Gesellschaft betreffen.
Wir machen es uns deshalb zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass
sie inklusiv und nichtdiskriminierend wirken. Gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit wie zum Beispiel in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle
Orientierung, die ethnische sowie sozio-ökonomische Herkunft, körperliche und
geistige Fähigkeiten, die Religion und die Weltanschauung, Lebensentwürfe, eine
Behinderung, eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder das Lebensalter, lehnen
wir ab und stellen uns gemeinsam dagegen.
Unsere Parteistrukturen und Inhalte müssen transparent, also verständlich und
zugänglich sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende Strukturen sichtbar
und stärken in unserer Partei Räume, in denen Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen sich in geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen
und gegenseitig stärken können. Die Repräsentation von gesellschaftlich
diskriminierten oder benachteiligten Gruppen sollte mindestens ihrem
gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene entsprechen.
Auch in Sachsen wollen wir die Vielfältigkeit der Menschen sichtbar abbilden.
Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen
sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken - mit dem Ziel
Zusammenhalt in Vielfalt.
§1 Repräsentation
1 Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die
Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen
mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist
unser Ziel.
2 Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre eine Evaluierung zur
Diversitätsrepräsentation bei Funktionär*innen, Parlamentarier*innen und
Angestellten auf Landesebene durchführen. Dabei soll dargestellt
werden,inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der Zusammensetzung der
Befragten widerspiegelt und welche Erfahrungen mit Diskriminierung es gibt.
3 Ein Bericht dazu wird alle zwei Jahre auf der Landesversammlung nach
vorheriger Diskussion im Landesparteirat und einem Kreisvorständetreffen
vorgestellt und diskutiert.
§ 2 Versammlungen
1 Präsidien sollen möglichst vielfältig besetzt werden. Menschen, die
diskriminierten Gruppen angehören, werden bei der Besetzung vorrangig
berücksichtigt.
2 Bei internen und externen Veranstaltungen wird darauf geachtet, dass die
Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
3 Alle Veranstaltungen vondes Landesverbands BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen sind grundsätzlich
barrierefrei zu gestalten. Mitglieder des Präsidiums achten auf für alle
verständliche Sprache bei der Kommunikation im Präsidium und weisen auch
Redner*innen darauf hin, sich um Verständlichkeit zu bemühen. Zudem müssen neben
dem physischen Zugang u. a. auch zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren
berücksichtigt werden. Dabei ist für uns auch der Weg zur und von
Veranstaltungen gemeint. Wir informieren über Barrieren auf den Weg vom letzten
öffentlichen Verkehrsmittel vor den Veranstalungsorten. Wir Bündnisgrüne stellen
sicher, dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten
Gruppen angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der
Leitfaden für Barrierefreiheit bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie das Konzept des
Landesverbands für die Prävention von und den Umgang mit sexualisierter Gewalt
inkl. Awarenessstrukturen für Veranstaltungen.
§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen
1 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem
Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die
gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
2 Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des
Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören, besonders ansprechen.
3 In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören,
unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz
bevorzugt.
4 Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf
geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten. Eine Zusammenarbeit mit
Personen oder Organisationen, die den Zielen einer vielfältigen Gesellschaft
widersprechen, findet nicht statt.
§ 4 Empowerment und Weiterbildung
1 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen schafft Angebote zum Empowerment (Stärkung) von
diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.
2 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen schafft Angebote für die diversitätspolitische
und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung. Alle Mandatsträger*innen,
Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen der Partei sowie die Sprecher*innen der
Kreisverbände sollen einmal in 2 Jahren an einer solchen Maßnahme teilnehmen.
3 Der Landesverband stellt in Zusammenarbeit mit der Bundespartei für die in
Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung.
4 Zentrale Informationen, Partei- und Wahlprogramme sollen zusätzlich in
Leichter Sprache sowie auf Sorbisch und in Englisch zugänglich gemacht werden.
§ 5 Delegation zum Diversitätsrat
1 Der Landesverband entsendet ein Mitglied des Landesvorstandes und ein
Basismitglied in den Diversitätsrat des Bundesverbandes.
2 Für die Delegation des Landesvorstandes hat der Landesvorstand ein
Vorschlagsrecht, eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen offen. Für jede Delegation sind Ersatzdelegierte
zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft
zu beachten.
3 Die Delegation wird alle 2 Jahre, beginnend mit der Basisdelegation, auf einem
Landesparteitag gewählt.
4 Die Delegierten berichten regelmäßig dem Landesvorstand und der Landespartei
über die Arbeit des Diversitätsrates.
§ 6 Landesarbeitsgemeinschaften
1 Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören neben dem Landesvorstand auch
Landesarbeitsgemeinschaften, die sich vorrangig mit Aspekten von Vielfalt und
Diskriminierung auseinandersetzen, so die LAG Soziales, die LAG
Geschlechterpolitik, LAG Sorbisches Leben, LAG Demographischer Wandel, LAG
Migration, Integration, Antidiskriminierung, LAG Bildung sowie die LAG
Christinnen und Christen.
2 Vielfalt ist gleichzeitig ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN,
das von allen Landesarbeitsgemeinschaften bearbeitet werden soll.
3 Der Landesvorstand kann die Sprecher*innen der oben genannten
Landesarbeitsgemeinschaften bei Bedarf zu einer Projektgruppe Vielfalt
zusammenrufen.
§ 7 Projektgruppe Vielfalt
1 Der Landesvorstand soll die Projektgruppe Vielfalt einberufen, um sich bei
Weiterentwicklungen von Vielfalts-Maßnahmen oder der Einführung neuer Maßnahmen
beraten zu lassen.
2 Die Projektgruppe Vielfalt hat das Recht, zu allen Anträgen an die
Landesversammlung, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN Sachsen betreffen, Stellung zu nehmen.
3 Die Projektgruppe Vielfalt berät über Angelegenheiten der Diversitätspolitik
der Partei zwischen den Landesversammlungen und befasst sich mit
Angelegenheiten, die der Landesvorstand an sie delegiert. Die Ergebnisse dieser
Beratungen müssen dem Landesparteirat vorgelegt werden.
§ 8 Vielfaltspolitische Sprecher*in
1 Aus der Mitte des Landesvorstands wird entsprechend der Satzung von BÜNDNIS
90/ DIE GRÜNEN Sachsen ein*e vielfaltspolitische*r Sprecher*in von der
Landesversammlung gewählt.
2 Die*der vielfaltspolitische Sprecher*in hat die Aufgabe, die Vielfaltspolitik
im Landesverband in Zusammenarbeit mit der „Projektgruppe Vielfalt“ zu steuern,
strategisch weiterzuentwickeln sowie nach innen und außen zu kommunizieren.
§ 9 Vielfaltsreferent*in
1 In der Landesgeschäftsstelle soll ein*e Vielfalts-Referent*in eingestellt
werden.
2 Die*der Vielfalts-Referent*in fördert in Zusammenarbeit mit der*dem
vielfaltspolitischen Sprecher*in und der Projektgruppe Vielfalt die Sensibilität
für die Ziele dieses Statuts, konzipiert im Landesverband die Sensibilität für
die Ziele dieses Statuts und konzipiert Maßnahmen, die zur angestrebten
gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und
Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen und in der Gesellschaft
beitragen, berät und unterstützt alle Gliederungen innerhalb des Landesverbandes
aktiv bei der Implementierung von Diversitätsbewusstsein sowie bei der Umsetzung
der entwickelten Maßnahmen für mehr gelebte Vielfalt.
3 Die*der Vielfalts-Referent*in hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht in
den Gremien des Landesverbands.
§ 10 Geltung
1 Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in
Kraft.
2 Die Kreisverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen
und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien
beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.
Klarstellung: es betrifft Veranstaltung des Landesverbandes
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