Veranstaltung: | 62. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen am 16./17. Mai 2025 in Neukieritzsch |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 13. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen (dort beschlossen am: 25.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.04.2025, 16:54 |
V7: Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen
Antragstext
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und
verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen
offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen, Denk- und
Handlungsansätze. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und
vielfältige Perspektiven aus der demokratischen Breite der Gesellschaft
angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als
gesamte Gesellschaft betreffen.
Wir machen es uns deshalb zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass
sie inklusiv und nichtdiskriminierend wirken. Gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit wie zum Beispiel in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle
Orientierung, die ethnische sowie sozio-ökonomische Herkunft, körperliche und
geistige Fähigkeiten, die Religion und die Weltanschauung, Lebensentwürfe, eine
Behinderung, eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder das Lebensalter, lehnen
wir ab und stellen uns gemeinsam dagegen.
Unsere Parteistrukturen und Inhalte müssen transparent, also verständlich und
zugänglich sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende Strukturen sichtbar
und stärken in unserer Partei Räume, in denen Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen sich in geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen
und gegenseitig stärken können. Die Repräsentation von gesellschaftlich
diskriminierten oder benachteiligten Gruppen sollte mindestens ihrem
gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene entsprechen.
2 Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre eine Evaluierung zur
Diversitätsrepräsentation bei Funktionär*innen, Parlamentarier*innen und
Angestellten auf Landesebene durchführen. Dabei soll dargestellt
werden,inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der Zusammensetzung der
Befragten widerspiegelt und welche Erfahrungen mit Diskriminierung es gibt.
3 Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sind grundsätzlich
barrierefrei zu gestalten. Mitglieder des Präsidiums achten auf für alle
verständliche Sprache bei der Kommunikation im Präsidium und weisen auch
Redner*innen darauf hin, sich um Verständlichkeit zu bemühen. Zudem müssen neben
dem physischen Zugang u. a. auch zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren
berücksichtigt werden. Dabei ist für uns auch der Weg zur und von
Veranstaltungen gemeint. Wir informieren über Barrieren auf den Weg vom letzten
öffentlichen Verkehrsmittel vor den Veranstalungsorten. Wir Bündnisgrüne stellen
sicher, dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten
Gruppen angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der
Leitfaden für Barrierefreiheit bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie das Konzept des
Landesverbands für die Prävention von und den Umgang mit sexualisierter Gewalt
inkl. Awarenessstrukturen für Veranstaltungen.
2 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen schafft Angebote für die diversitätspolitische
und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung. Alle Mandatsträger*innen,
Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen der Partei sowie die Sprecher*innen der
Kreisverbände sollen einmal in 2 Jahren an einer solchen Maßnahme teilnehmen.
2 Für die Delegation des Landesvorstandes hat der Landesvorstand ein
Vorschlagsrecht, eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen offen. Für jede Delegation sind Ersatzdelegierte
zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft
zu beachten.
1 Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören neben dem Landesvorstand auch
Landesarbeitsgemeinschaften, die sich vorrangig mit Aspekten von Vielfalt und
Diskriminierung auseinandersetzen, so die LAG Soziales, die LAG
Geschlechterpolitik, LAG Sorbisches Leben, LAG Demographischer Wandel, LAG
Migration, Integration, Antidiskriminierung, LAG Bildung sowie die LAG
Christinnen und Christen.
2 Die*der Vielfalts-Referent*in fördert in Zusammenarbeit mit der*dem
vielfaltspolitischen Sprecher*in und der Projektgruppe Vielfalt die Sensibilität
für die Ziele dieses Statuts, konzipiert im Landesverband die Sensibilität für
die Ziele dieses Statuts und konzipiert Maßnahmen, die zur angestrebten
gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und
Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen und in der Gesellschaft
beitragen, berät und unterstützt alle Gliederungen innerhalb des Landesverbandes
aktiv bei der Implementierung von Diversitätsbewusstsein sowie bei der Umsetzung
der entwickelten Maßnahmen für mehr gelebte Vielfalt.
Kommentare