Veranstaltung: | 62. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen am 16./17. Mai 2025 in Neukieritzsch |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.04.2025, 14:48 |
F1: Vorschlag der Formalia der 62. Landesversammlung
Antragstext
Ulrike Böhm (KV Erzgebirge), Anne Brückner (KV Leipzig), Anna Cavazzini (KV
Chemnitz), Claudia Creutzburg (KV Dresden), Matthias Gottschalk (KV Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge), Valentin Lippmann (KV Dresden), Claudia Maicher (KV
Leipzig), Lukas Mosler (KV Bautzen), Jennifer Petzl (KV Chemnitz), Paula
Piechotta (KV Leipzig), Luise Schmiedichen (KV Dresden), Markus Scholz (KV
Mittelsachsen), Miriam Schröter (KV Chemnitz), Elke Siebert (KV Meißen), Merle
Spellerberg (KV Dresden), Kassem Taher Saleh (KV Dresden), Sebastian Walter (KV
Mittelsachsen), Achim Wesjohann (KV Dresden)
- für den Landesparteirat: Yvonne Mosler (KV Dresden), Katharina
Krefft (KV Leipzig), Johannes Brink (KV Mittelsachsen) - für den Landesvorstand: Marie Müser (KV Leipzig)
- auf Vorschlag des Landesvorstands: Maria Untch (KV Bautzen),
Sebastian Walter (KV Mittelsachsen) - als Landesgeschäftsführerin: Laura Krüger (KV Dresden)
- für den Landesparteirat: Yvonne Mosler (KV Dresden), Katharina
- Für Aussprache unter TOP 2 bis zu 3 gesetzte und 10 geloste
Redebeiträge - Für Aussprachen zum Leitantrag 1 gesetzter und bis zu 6 geloste
Redebeiträge - Für Aussprachen zu den Vorlagen unter TOP 6 und TOP 7 jeweils bis zu
3 Redebeträge je Vorlage - Für Aussprachen zu den V-Anträgen jeweils 3 geloste Redebeiträge
- Für Aussprache unter TOP 2 bis zu 3 gesetzte und 10 geloste
- Im Anschluss an die jeweilige Vorstellung können durch anwesende
Mitglieder des Landesverbandes schriftliche Fragen an den/die Bewerber*in
gerichtet werden. Die Zahl der Fragen wird für Bewerber*innen für den
Landesvorstand auf bis zu drei Fragen je Bewerber*in und für
Bewerber*innen auf weitere Ämter und Positionen jeweils auf bis zu zwei
Fragen festgelegt. Liegen mehr Fragen als vorgesehen vor, werden die zu
stellenden Fragen durch das Präsidium quotiert gelost.
Im Anschluss an die Verlesung der Fragen durch das Präsidium erhalten die
Bewerber*innen für den Landesvorstand bis zur drei Minuten Redezeit, um zu den
Fragen Stellung zu nehmen. Alle Bewerber*innen auf weitere Ämter und Positionen
erhalten hierfür eine Minute. Sollten keine Fragen an eine*n Bewerber*in
gerichtet werden, steht ihm/ihr diese Redezeit zur freien Verfügung.
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