Veranstaltung: | 62. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen am 16./17. Mai 2025 in Neukieritzsch |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Maria Untch (KV Bautzen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.04.2025, 12:05 |
V4: Bürgerräte gesetzlich verankern – Beteiligung ermöglichen, Demokratie stärken
Antragstext
Bürgerräte sind ein wirksames Instrument, um Menschen direkt in politische
Entscheidungsprozesse einzubinden – auf Augenhöhe, konstruktiv und vielfältig.
Durch die Zufallsauswahl entsteht ein repräsentativer Querschnitt der
Bevölkerung. Auch diejenigen, die sich sonst selten zu Wort melden oder keinen
direkten Zugang zu politischen Debatten haben, werden einbezogen. Bürgerräte
fördern so nicht nur die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen,
sondern stärken auch das Vertrauen in Politik und Verwaltung.
In einer Zeit, in der politische Prozesse als immer komplexer und entfernter
erlebt werden, schaffen Bürgerräte Nähe, Transparenz und ein neues Miteinander.
Sie ermöglichen es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden – sachlich,
respektvoll und mit Blick auf das Gemeinwohl. Die Beteiligten erleben, dass ihre
Stimme zählt und politische Gestaltung möglich ist.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde mit der Förderrichtlinie
Bürgerbeteiligung erstmals ein konkretes Instrument geschaffen, mit dem Kommunen
und zivilgesellschaftliche Organisationen finanzielle Unterstützung für
Beteiligungsformate beantragen konnten. Zahlreiche Projekte sind daraus
hervorgegangen – darunter auch Bürgerräte, Beteiligungswerkstätten oder
Jugendbeteiligungsprozesse.
Begleitet wurde dies durch den Aufbau eines landesweiten Netzwerks für
Beteiligung, das als Plattform für Austausch, Qualifizierung und Vernetzung
dient. Die positive Resonanz zeigt: Es gibt ein großes Interesse an Beteiligung
– sowohl auf kommunaler Ebene als auch in der Zivilgesellschaft. Diese
Entwicklungen gilt es nun zu verstetigen und strukturell zu verankern.
Eine gesetzliche Grundlage für Bürgerräte in den Landtag einzubringen, die es
Kommunen, Landkreisen und dem Freistaat ermöglicht, Bürgerinnen und Bürger per
Zufallsauswahl rechtssicher in Beteiligungsprozesse einzubeziehen. Damit
entfallen aufwendige Einzelregelungen in jeder Gebietskörperschaft. Stattdessen
entsteht ein verlässlicher Rahmen mit einheitlichen Standards zur Durchführung,
Auswahl, Moderation, Transparenz und Auswertung von Bürgerräten – ohne Pflicht
zur Umsetzung.
Finanzielle Mittel verlässlich bereitzustellen, um staatliche und
zivilgesellschaftliche Träger bei der Durchführung von Bürgerräten und weiteren
Beteiligungsformaten zu unterstützen. Die Förderrichtlinie hat sich durch ihre
niedriegschwellige, bürokratiearme und einfache Beantragung bewährt – sie muss
langfristig und verlässlich fortgeführt und ausgebaut werden.
Mit einer gesetzlichen Grundlage, funktionierenden Netzwerken und ausreichender
finanzieller Unterstützung kann Sachsen eine Vorreiterrolle in Sachen
demokratischer Beteiligung einnehmen. Bürgerräte sind ein Schlüssel für eine
lebendige, inklusive und zukunftsfähige Demokratie und ertüchtigen das
politische System gegen populistische Angriffe.
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